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Der Sport-Förderkreis (im folgenden "SFG") mit Sitz in Gifhorn OT Gamsen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Zweck des SFG ist die Förderung vom Sport Abt. Fußball in Gamsen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Zuwendungen des SFG an Sportabteilungen in Gamsen für festgelegte gemeinnützige Zwecke. Die Sportabteilung weist die Verwendung der empfangenden Mittel gegenüber dem SFG nach. Der SFG ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des SFG dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des SFG fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Der SFG wird durch 4 Vorstandsmitglieder, die sich wie folgt zusammen setzen, vertreten:
1.Vorsitzender, stellv. Vorsitzender, Schatzmeister und Schriftführer.

Die Vertretungsmacht des Vorstandes sowie ihre Haftung ist auf das Vermögen des SFG beschränkt. Mitgliedsbeiträge, Spenden und sonstiges Vermögen des SFG werden vom Schatzmeister verwaltet. Korrespondenz, Protokolle und sonstiger Schriftverkehr werden vom Schriftführer geführt. Über Verfügungen aus dem Vermögen des SFG entscheiden die Vorsitzenden, der Schatzmeister und der Schriftführer gemeinsam. Gemeinsame Entscheidungen der Amtsträger sollen einstimmig getroffen werden. Ist dieses nicht erreichbar, ist die Zustimmung der Mehrheit der Amtsträger erforderlich. Wird eine Mehrheit nicht erreicht, entscheidet die Mitgliederversammlung.

Wahl und Amtszeit der Sprecher, des Schatzmeisters und des Schriftführers

Der 1. und 2. Vorsitzende, der Schatzmeister sowie der Schriftführer werden von der Mitgliederversammlung mit Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder für eine Amtszeit von 2 Jahren gewählt.

Endet die Amtszeit eines Amtsträgers vor der Zeit, für die er gewählt worden ist, wird ein Nachfolger für den Rest der vorgesehenen Amtszeit des bisherigen Amtsträgers gewählt.

Die Abwahl eines Amtsträgers kann nur durch die Mehrheit der Stimmen der eingeschriebenen Mitglieder in einer Mitgliederversammlung erfolgen.

Die Mitgliedschaft erfolgt durch Errichtung vom Jahresbeitrag.
Die Mitgliedschaft endet durch:

  • Austritt aufgrund einer schriftlichen Austrittserklärung (zum Ende des Jahres)
  • Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrags trotz schriftlicher Mahnung
  • Ausschluss aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung mit den Stimmen der Mehrheit der eingeschriebenen Mitglieder
  • Tod

Der Mitgliederbeitrag beträgt 20,- € pro Kalenderjahr.

Werbung: Für Werbezwecke gibt es andere Beträge siehe Eintritterklärung.

Er ist bis zum Ende des ersten Kalendervierteljahres zu entrichten. Auch bei Ende der Mitgliedschaft im Laufe eines Kalenderjahres besteht Beitragspflicht für das volle Jahr.

Daneben können die Mitglieder dem SFG Spenden zu jeder Zeit überreichen.

Über die Einberufung von ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlungen entscheiden die Sprecher, Schatzmeister und der Schriftführer gemeinsam. Beantragt 1/5 der eingeschriebenen Mitglieder die Einberufung einer Mitgliederversammlung, muss diese innerhalb eines Monats einberufen werden.

Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet im ersten Vierteljahr in dem Kalenderjahr statt.
Ihr obliegt:

  • die Entgegennahme der Berichte, des Schatzmeisters, Schriftführers und des Kassenprüfers
  • die Entlastung des, Schatzmeisters und des Vorstandes
  • die Wahl der verantwortlichen Personen, wenn das Ende der laufenden Amtszeit bevorsteht
  • die Wahl von einem Kassenprüfer

Mitgliederversammlungen werden mit einer Frist von mindestens 2 Wochen schriftlich einberufen. Anträge, die die höchste Zahl der Stimmen der anwesenden Mitglieder erhalten, sind von der Mitgliederversammlung beschlossen.

Diese Satzung tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung in Kraft.
Satzungsänderungen bedürfen 2/3 der Stimmen der Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

Bei Auflösung oder Aufhebung des SFG oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des SFG an die Jugend Abt. vom MTV Gamsen Fußball zurück.


Gamsen, 23. März 2003
gez. Horst Brennecke


 

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